23.05.24 – Bundesgerichtshof entscheidet: Keine Gnade im Rahmen der Einziehung bei Insiderhandel

In einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus Dezember 2023, Az. 2 StR 471/22, hat der BGH betreffend die Einziehung von Taterträgen zulasten des Angeklagten auf das sogenannte Bruttoprinzip abgestellt.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Angeklagten in erster Instanz wegen Insidergeschäften zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt. Ferner hat es die […]