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INFORMATIONEN FÜR STEUERBERATER/WIRTSCHAFTSPRÜFER

Sehr geehrte Damen und Herren Wirtschaftsprüfer und Steuerberater,

verantwortungsvolle Beratung in komplexen wirtschaftsrechtlichen, wirtschafts- strafrechtlichen und steuerstrafrechtlichen Sachverhalten erfordert zwingend eine vorbehaltlose Zusammenarbeit der Berater.

Dem fühlen wir uns im Mandanteninteresse unbedingt verpflichtet.

Für uns ist selbstverständlich

  • in Eilfällen ganz kurzfristig zur Verfügung zu stehen :
    24-Stunden Erreichbarkeit unserer Rechtsanwälte über unsere Notrufnummer: 02381 92 72 20 ;

  • Besprechungen auch vor Ort beim Mandanten oder in Ihrem Büro durchzuführen;

  • bei Durchsuchungen der Strafverfolgungs- oder Finanzbehörden entweder sofort einen Anwalt zu schicken, oder aber ein kooperierendes Strafverteidigerbüro vor Ort beizuziehen;

  • bei Aktivitäten im Aussenverhältnis etwa zu Behörden und Gerichten grundsätzlich nur mit Ihnen abgestimmt vorzugehen und zeitnah zu informieren;

  • gegebenenfalls unsere Tätigkeit auf eine interne Beratung des Mandanten oder auch des Beraters zu beschränken, insbesondere um eine möglichst unauffällige und leise Gesamtregelung zu unterstützen/erreichen.

  • Wir befassen uns in unserem Anwaltsbüro bewußt von vorneherein nicht mit laufender Steuerberatung, Abschluss- oder Buchführungsarbeiten. Ebenfalls unterhalten wir keine Sozietäten oder festen Kooperationen mit Wirtschaftspüfungsgesellschaften oder Steuerberatungskanzleien. Wir wollen mit Ihnen optimal für den gemeinsamen Mandanten zusammenarbeiten und gerade nicht konkurrieren.

Als kleiner "Beweis" für die von uns angestrebte optimale Zusammenarbeit mit den steuerlichen und wirtschaftlichen Beratern des Mandanten mag der von mir verfasste Aufsatz in der Zeitschrift DIE STEUERBERATUNG, Heft 7/2001, Seite 324 dienen:

Steuerberater und Strafverteidiger im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren-
Plädoyer für optimale Zusammenarbeit


Wichtig ist aus unserer Sicht:

Je früher eine Verteidigung gegen strafrechtliche oder ordnungswidrigkeitsrechtliche Vorwürfe einsetzt, desto effektiver vermag sie den Betroffenen und das Wirtschaftsunternehmen zu schützen - und diese so verstandene Arbeit hat nicht das geringste zu tun mit dem Produzieren von Aufregung oder dem Verhärten von Fronten.

Strafverteidigung in Wirtschafts- oder Steuerstrafsachen bedeutet im Gegenteil oftmals nur das Verhindern gut gemeinter, aber falscher Aktivitäten. Sie beschränkt sich nicht selten auch auf eine unbemerkt bleibende interne Beratung.

Andererseits werden die entscheidenen Weichen in einem wirtschafts- oder steuerstrafrechtlichen Verfahren zu Beginn des Ermittlungsverfahrens gestellt, und nicht etwa vor Gericht. Verhaltensfehler zu Beginn sind nicht selten später nicht mehr zu korrigieren.

Deshalb freuen wir uns bei Bedarf über eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme, selbstverständlich zu jeder Zeit auch in Form einer unverbindlichen Anfrage oder einer telefonischen Auskunft.


Dr. Ingo Minoggio
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht - Fachanwalt für Steuerrecht

EMAIL: minoggio@minoggio.de
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