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MITARBEITEREMPFEHLUNGEN BEI STRAFVERFAHREN

  • Bei Kenntnis von Strafanzeige: Sofort Unternehmensleitung informieren!

  • Ruhe bewahren! Keine Gerüchteküche eröffnen!
    Die allermeisten Ermittlungsverfahren werden später still und leise ohne Gerichtsverhandlung eingestellt.

  • Informationsverlangen von Polizei, Staatsanwaltschaft oder anderen Untersuchungsbehörden genau notieren, weiterleiten, aber nicht sofort beantworten.

  • Für Beschuldigte gilt: Nur Schweigen ist Gold.
    Äußerungen vor Akteneinsicht und anwaltlicher Beratung sollten strikt vermieden werden.

  • Für Zeugen gilt: Keine Aussagepflicht vor der Polizei!
    In allen Zweifelsfällen:
    Vor Zeugenaussage eigene Beratung durch Rechtsanwalt als Zeugenbeistand.
    (Achtung: Der Zeuge kann schnell zum Beschuldigten werden.
    Alle seine vorherigen Aussagen bleiben dann auch gegen ihn verwertbar!).

  • Anfragende Journalisten nicht abblocken, sondern an firmeninterne Pressestelle verweisen!

  • Sofort Rechtsanwalt einschalten, da nur er umfassende Akteneinsicht erhalten kann!
    Erst nach Akteneinsicht und Beratung kann Verteidigungsstrategie festgelegt werden.
    24 h – Notruf-Telefonnummer: 0700 MINOGGIO ( 0700 64 66 44 46 ) - Minoggio Rechtsanwälte
  • Bei Durchsuchungsaktionen gilt:
    • Ruhe bewahren, die Beamten an den Verantwortlichen verweisen!
    • Firmenleitung sofort informieren!
    • Maßnahmen dulden, aber: keine informatorischen Gespräche, keine Mithilfe, keine Vernehmung ohne formelle Ladung;
    • beschlagnahmte Unterlagen/Datenträger genau notieren;
    • bei Mitnahme tageswichtiger Unterlagen/Datenträger:
      den intern Verantwortlichen sofort informieren.


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+++ Strafverteidiger-Notruf 24 Stunden bundesweit: 0700 MINOGGIO [0700 64 66 44 46] bei Verhaftung, Durchsuchung und anderen Eilfällen +++