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am 04.11.2009 12:54 von Minoggio

17-jähriger wirft sich nach Polizeiverhör vor eine Straßenbahn, 20-jähriger Datenklau-Verdächtiger erhängt sich in seiner Untersuchungszelle- beachten wir Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und Menschenwürde?

Trauer und Wut muss bei uns allen hochkommen, wenn ein Mensch keinen anderen Ausweg mehr sieht, als seinem Leben selbst ein Ende zu bereiten.

Wenn diese jungen, in ihrer Entwicklung noch nicht abgeschlossenen, damit sehr zerbrechlichen Menschen sich direkt während oder unmittelbar nach einem staatlichen Strafverfolgungseingriff selbst töten:

Natürlich waren diese staatlichen Eingriffe dann mit- und möglicherweise alleinverantwortlich für den Tod dieser jungen Bürger. Natürlich muss dann unerbittlich gefragt und vollständig untersucht werden, ob rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten Einzelner in Staatsdiensten hierbei verfolgt werden muss, und wie wir solche schrecklichen Geschehnisse zukünftig sicher verhindern können!

Praktiker wissen, dass polizeiliche Vernehmungen immensen Druck ausüben können- schon auf einen ausgekochten, 45-jährigen Berufsverbrecher. Sie werden zuweilen genau darauf ausgelegt. Praktiker wissen, dass Untersuchungshaft sehr leicht eine Katastrophe für den Betroffenen und seine gesamte Familie darstellen kann. Das ist bei sozial angepasst lebenden Bürgern die Regel, nicht etwa eine Ausnahme. Und dann sollen etwa nicht Wut, Ekel und Trauer hochkommen, wenn diese scharfen staatlichen Machtmittel in Freiheits- und Bürgerrechte bei sich selbst noch suchenden, unsicheren jungen Menschen angewendet werden und unmittelbar dabei oder danach deren Freitod zu beklagen ist?

Wieso Polizeivernehmungen Minderjähriger ohne deren Eltern?

Wieso Untersuchungshaft bei einem 20-jährigen wegen bloßem Datenklau? (Wie viele Fälle von schwerem Schaden durch Datenweitergabe hatten wir denn schon? Nicht einen einzigen! Spam-Werbemails kann man löschen, den Telefonhörer bei ungebetenen Versicherungsangeboten auflegen, aber den jungen Bürger wieder zum Leben erwecken, das kann man nicht. Seiner Familie den Sohn wiedergeben, geht leider systembedingt nicht).

Wenn wir in unserer Gesellschaft nicht alles dafür tun, dass Menschenwürde, das Recht auf körperliche Unversehrtheit und das menschliche Leben über alles und absolut vor allen – auch staatlichen! - Eingriffen geschützt werden, haben unsere Regeln und Gesetze Ihre Berechtigung sowieso verloren.

Staatliche Strafverfolgung um jeden Preis? Wie absurd und wie widerlich wäre das- und nebenbei bemerkt: Wie verfassungswidrig!

Ingo Minoggio

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